Neuigkeiten: WAS IST DIE N.I.E ?

10 Dez 2015 ZURÜCK
WAS IST DIE N.I.E ?

WAS IST DIE NIE?

  • Die Identifikationsnummer für Ausländer (NIE) ist eine persönliche Nummer mit sequenziellem Charakter (sie wird nach Reihenfolge vergeben), die einzigartig und exklusiv ist und von der Obersten Polizeibehörde den Ausländern zugewiesen wird, die sich in einer der nachfolgend aufgeführten Situationen befinden. Diese Zuweisung erfolgt in den ersten beiden Fällen von Amts wegen und im dritten Fall auf Antrag des Beteiligten:
- Denjenigen Personen, denen jegliche Art von Verlängerung der Aufenthaltsdauer oder des Dokuments, das ihnen den Aufenthalt auf spanischem gebiet gestattet, erteilt wird.
- Denjenigen Personen, für die ein Verwaltungsverfahren gemäß den Vorschriften des Ausländergesetzes eingeleitet wurde.
- Denjenigen Personen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen mit Spanien in Verbindung stehen.
  • Aufgrund der Vorzugsstellung der Bürger der Europäischen Union in Bezug auf Aufenthalt und Wohnsitz in Spanien erhalten diese ihre NIE auf Antrag, wenn sie aufgrund von wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen mit Spanien in Verbindung stehen.
  • Die NIE ist die Nummer, mit der der europäische Bürger in Spanien identifiziert wird, und hat auf allen Dokumenten zu erscheinen, die für ihn ausgestellt oder bearbeitet werden sowie auf allen Anträgen, die er an die öffentliche und einen Großteil der privaten Verwaltung richtet (Bankinstitute, Versicherungsgesellschaften, etc.).
  • Die NIE ersetzt jedoch nicht die Dokumentation, die der Bürger der Europäische Union zu seiner Identifikation in Spanien stets bei sich tragen muss, sondern ergänzt diese. Diese Dokumentation ist:
- sein Personalausweis oder
- Reisepass. Beide müssen von den Behörden des Herkunftslands ausgefertigt sein und Gültigkeit besitzen, sowie
- optional, aber sehr empfehlenswert die Aufenthaltsgenehmigung in Spanien (Residenzkarte), deren Erlangung nicht zwingend ist, jedoch die Realisierung aller Formalitäten, insbesondere mit Privatpersonen erleichtert.

WOFÜR BENÖTIGE ICH DIE NIE?

  • Die NIE ist unentbehrlich für die Ausführung einer Vielzahl von Handlungen und Formalitäten in Spanien. Deshalb ist ihre baldige Beantragung sehr zu empfehlen. Die NIE ist für verschiedene Angelegenheiten unbedingt erforderlich, einige davon zählen wir nachfolgend auf:
  • Wohnung
- Wohnungskauf und -verkauf
- Abschluss eines Hypothekendarlehens
- Grundbuch und Notariate
  • Verwaltung
- Lokale Verwaltung: Eintragung im Einwohnerregister; Bewohnbarkeitsbescheinigungen der Wohnung; Grundsteuer; Kraftfahrzeugsteuer; Wertzuwachssteuer; Baugenehmigungen, Gewerbeerlaubnis, etc.
- Justiz: Personenstandswesen, kostenloser Rechtschutz, etc.
- Gesundheitswesen: Krankenversicherungskarte
  • Sozialversicherung
- Erhalt der Sozialversicherungsnummer
-Antrag auf Leistungen des Arbeitsamts (INEM)
- Export der empfangenen Leistungen bei Arbeitslosigkeit eines Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
  • Wirtschaftsbeziehungen
- Eröffnung eines Bankkontos
- Errichtung eines Geschäfts oder Unternehmens
- Zahlung von Steuern an die Staatliche Finanzbehörde und Autonomen Regionen: Einkommenssteuer der nicht in Spanien ansässigen Personen (IRNR), Körperschaftssteuer (IS), Mehrwertsteuer (IVA), Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD), etc.
  • Sonstige
- Fahrzeugkauf
- Führerschein
- Einschulung von Minderjährigen, Hochschul- und Universitätsstudien
- Ratifizierung und Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen und Studien
- Stipendien und Beihilfen zum Studium
- Abschluss von Versorgungsverträgen für Strom, Wasser,

WO UND WIE KANN ICH DIE NIE BEABTRAGEN?

Die NIE kann in Spanien oder im Ursprungsland bei dem jeweils zuständigen spanischen Konsulat beantragt werden.




In Spanien



  • Wenn Sie die NIE in Spanien beantragen möchten, können Sie dies bei der ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Behörde der Staatspolizei tun.
  • Dazu ist der Vordruck Ex-15 auszufüllen, den Sie bei der Ausländerstelle erhalten oder bei der folgenden Internetadresse herunterladen können:www.consultorga.com
  • Im Vordruck EX-15 wird um die folgenden Angaben gebeten:
- Reisepassnummer
- Persönliche Angaben (Name, Familiennamen, Geburtsort, etc.)
- Anschrift in Spanien, wenn vorhanden, ansonsten Wohnadresse in Ihrem Heimatland
- Anschrift für Mitteilungen
- Angabe des Grunds für die Beantragung des Dokuments: wirtschaftliche, berufliche oder soziale Gründe. Weiterhin sind detaillierte Ausführungen darüber zu machen, wozu die NIE benötigt wird, mit Angabe der Behörde, Einrichtung oder Privatperson und Beifügung der dies belegenden Unterlagen
  • Es ist die folgende Dokumentation in Original und Kopie zusammen mit dem Vordruck einzureichen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis Ihres Heimatlandes.
- Dokumentation, die die Notwendigkeit der Erteilung einer NIE belegt (Verwaltungsvordruck, Bankantrag, etc.).
- Wenn es sich um einen Familienangehörigen eines Bürgers der Europäischen Union handelt, der die Staatsbürgerschaft eines Staates hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist, so hat dieser vorab die Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger zu beantragen.
  • Der Antrag in Spanien kann über einen Vertreter gestellt werden, der seine Vertretung mit einer durch einen Notar erteilten General- oder Sondervollmacht nachweisen und die Unterlagen beibringen muss, die den Antrag auf Erteilung der NIE rechtfertigen. Er hat seine persönlichen Angaben ebenfalls auf dem Antragsformular (Vordruck EX-15) anzugeben und den Antrag zu unterzeichnen. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, den Antrag persönlich einzureichen, auch wenn Sie sich von Ihrem Berater begleiten lassen, da dadurch Kosten und eventuelle Identifikationsprobleme vermieden werden.
  • Das Antragsformular und die Bescheinigung, auf der die Identifikationsnummer vermerkt wird, sind gebührenfreie Formalitäten, für die die Verwaltung keine Kosten erhebt.
  • Nach Beantragung der NIE wird die Bescheinigung dem Beteiligten innerhalb von ca. zwei Wochen übergeben.


Im Herkunftsland


  • Wenn Sie die NIE außerhalb Spaniens beantragen möchten, müssen Sie persönlich bei der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat, das für Ihren Wohnort zuständig ist, vorsprechen.
  • Es ist der Vordruck EX-15 einzureichen, der bei Anwesenheit der spanischen Beamten zu unterzeichnen ist. Dieser Vordruck ist nicht bei der Botschaft bzw. dem Konsulat erhältlich, sodass er von der genannten Website herunterzuladen ist.
  • Weiterhin ist der gültige Reisepass vorzulegen. Die Beamten machen eine Kopie desselben und beglaubigen diese. Es ist der entsprechende Gebührensatz für diese Beglaubigung zu zahlen.
  • Prinzipiell sind die Dokumente, die Ihren Antrag auf Erteilung der NIE rechtfertigen, nicht beizubringen, da Sie Bürger der Europäischen Union sind. Es ist jedoch trotzdem empfehlenswert, diese beizufügen.
  • Alle Unterlagen sind in einem Umschlag zu hinterlegen, der an folgende Adresse zu richten ist:
    Comisaría General de Extranjería y Documentación
    Dirección General de la Policía
    Calle General Pardiñas 90,
    28006 Madrid.
  • Die Botschaft bzw. das Konsulat weisen Ihnen die NIE nicht zu, sondern bearbeiten nur Ihren Antrag bei der Obersten Polizeibehörde [Dirección General de la Policía] in Spanien. Deshalb können Sie Ihnen keine Auskunft zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags geben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Comisaría General de Extranjería y Documentación [Ausländermeldebehörde].

ANWENDBARE GESETZGEBUNG

  • Ley 4/2000 sobre derechos y libertades de los extranjeros en España y su integración social [Gesetz über die Grundrechte und -freiheiten der Ausländer in Spanien und ihre soziale Integration], vom 11. Januar.
  • Real Decreto 2393/2004, vom 30. Dezember [Königliche Verordnung, mit der die Durchführungsbestimmung des Organgesetzes 4/2000 verabschiedet wird].
  • Real Decreto 178/2003 de 14 de febrero sobre entrada y permanencia en España de nacionales de Estados miembros de la Unión Europea y de otros Estados parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo [Königliche Verordnung über die Einreise- und Aufenthaltsrechte der Bürger der Europäischen Union und der Bürger der übrigen Mitgliedstaaten des Abkommens über den von Europäischen Wirtschaftsraum], vom 14. Februar

BEHÖRDEN UND REGISTER

Comisaría General de Extranjería y Documentación [Ausländermeldebehörde]
Dirección General de la Policía[Oberste Polizeibehörde]

Calle General Pardiñas 90. 28006 MADRID. Telefon: 913226824/913226826
Öffentliche Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 14:00 Uhr. Wenn Sie Ihren Antrag außerhalb Spaniens stellen.

Alicante. Oficina de Extranjería
C/ Ebanistería 4.

Polizeistation der Staatspolizei von Elche
C/ Abeto, 1. 03203 – Elche. Telefon: 966613968
Öffentliche Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 14:00 Uhr.

Polizeistation der Staatspolizei von Torrevieja
C/ Maldonado, 57. 03181 – Torrevieja. Telefon: 965708834
Öffentliche Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 14:00 Uhr.

Polizeistation der Staatspolizei von Orihuela
C/ Sol, 34. 03300 – Orihuela. Telefon: 965303244
Öffentliche Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 14:00 Uhr.

Polizeistation der Staatspolizei von Benidorm
C/ Apolo XI, 36. 03500 – Benidorm. Telefon: 965855308
Öffentliche Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 14:00 Uhr.

Polizeistation der Staatspolizei von Dénia
C/ Castell d´Olimbroi, 5. 03700 – Denia. Telefon: 966420555
Öffentliche Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 14:00 Uhr.

Polizeistation der Staatspolizei von Elda-Peter
C/ Lamberto Amat, 26. 03600 – Elda. Telefon: 966980101
Öffentliche Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 14:00 Uhr.

Polizeistation der Staatspolizei von Alcoy
C/ Peru, 10. 03803 – Alcoy. Telefon: 965330493
Öffentliche Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 14:00 Uhr.

Ayuntamiento de Teulada (en el servicio que el Cuerpo Nacional de Policia tiene habilitado en el ayuntamiento).

Comisaría de Policía de Orihuela Costa: Ayuntamiento de Orihuela Costa. Plaza del Oriol, 1.
Playa Flamenca Tel. 966 761 197

INTERESSANTE WEBADRESSEN

Website des Innenministeriums
www.mir.es

Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Kooperation
www.maec.es

Oficina de Extranjeros [Ausländerbehörde] Alicante
www.consultor.com/oue

Secretaría de Estado de inmigración y emigración [Staatssekretariat für Ein- und Auswanderung]
www.extranjeros.mtas.es



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